FAQ

Ist der Begriff Heilpraktiker und Homöopath das Gleiche?
Heilpraktiker – ist eine Berufsbezeichnung, mit Prüfung beim Gesundheitsamt.
Klassische Homöopathie ist eine Heilmethode, die an unserer Schule gelehrt wird.
Der Begriff „Homöopath“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Mehr Infos

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Rechtlich darf nur homöopathisch arbeiten, wer allgemein die Heilkunde ausüben darf (dies sind nur Ärzte und Heilpraktiker) und wer eine angemeldete Praxisadresse hat. Es gibt verschiedene Ausnahmen in einigen Bundesländern, teils reicht für Physiotherapeuten der Heilpraktiker für Physiotherapie und für Psychische Behandlungen der Heilpraktiker ausschließlich für Psychotherapie. Da sich diese Regelungen ständig ändern, muss jedeR selbst beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen. Weiterhin muss die Praxis im Bauamt genehmigt werden und beim Gesundheitsamt gemeldet sein.

Wie groß sind die Unterrichtsklassen?
12-20 Schüler

Schnuppern/Hospitieren?
Es kann zum Schnuppern am laufenden Unterricht oder an Supervisionsgruppen teilgenommen werden.
Bitte im Sekretariat vereinbaren

Wie lange dauert es, bis ich einen Patienten homöopathisch behandeln kann?
Die Klassische Homöopathie ist eine komplexe Heilmethode. Deshalb umfasst eine kompetente Ausbildung mindestens 3 Jahre, so wie an unserem Ausbildungsinstitut.
Rechtlich gesehen darf man behandeln, wenn man als Heilpraktiker oder Arzt niedergelassen ist. Für Ärzte ist die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ geschützt und an gewisse Voraussetzungen und Ausbildungen gebunden. Die gesetzliche Sorgfaltspflicht gebietet es Heilpraktikern ebenfalls, erst zu behandeln, wenn sie in Klassischer Homöopathie fachgerecht ausgebildet wurden.
An unserer Schule werden die Grundlagen der Klassischen Homöopathie sowie Anamnesetechnik im ersten Jahr vermittelt. Unterstützung bis zur Praxisreife hinein durch Supervision und persönliche Beratung ist Teil unseres Ausbildungskonzeptes.

Wieviel Zeit brauche ich für das Selbststudium? 
Von der SHZ (Stiftung Homöopathie Zertifikat), bei der wir akkreditiert sind, gilt die Vorgabe: 
Mindestens 550 Unterrichtsstunden an der Schule und 1250 Unterrichtsstunden  im Selbststudium
(1 Unterrichtsstunde = 45min)

Wie ist es mit Fehlstunden für den Abschluss?
Da wir innerhalb der 3 Ausbildungsjahre mehr Stunden als die vorgeschriebenen 550 UE anbieten, kommt es selten zu Fehlstunden. Grundsätzlich ist es ratsam und sinnvoll, den strukturiert aufeinander aufbauenden Unterricht nicht zu häufig zu versäumen.

Gibt es Online-/Hybrid-Unterricht?
Ja, gibt es – aber nur zusätzlich zum Präsenzunterricht. Um Patienten zu fühlen und dadurch zu verstehen, ist der persönliche Kontakt wichtig. Deshalb ist es uns ein Anliegen, möglichst in Präsenz zu arbeiten und zu schulen. In dringenden oder krankheitsbedingten Fällen oder wenn jemand sehr weit weg lebt, schalten wir Teilnehmer auch online in den Unterricht zu, empfehlen aber, einen großen Teil der Ausbildung vor Ort ins Ausbildungsinstitut zu kommen.

Ist ein Abbruch der Ausbildung möglich?
Der Studienvertrag kann jeweils zu Ende eines jeden Semesters mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.

Finanzielle Zuschüsse? 
Es gibt derzeit keine Möglichkeit finanzieller Zuschüsse.